Objektsuche
Maklervertrag zur Objektsuche
Der Auftrag an den Makler zur Objektsuche ist in den §§ 652 656 BGB geregelt. Es handelt sich nicht um einen Werkvertrag, da Voraussetzung für die Vergütungspflicht nicht der nachgewiesene Abschluss eines Kaufvertrages bzgl. des vermittelten Objektes ist, sondern bereits der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages oder für die Vermittlung eines Vertrages. Der Mustervertrag ist in Microsoft Word geschrieben und kann jederzeit von Ihnen auf Ihre eigenen Bedürfnisse angepasst werden.
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Preis: 9.90 EUR (zzgl. Versand: 0.00)
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