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Subunternehmervertrag (ohne Bauleistungen)

19. Januar 2012 Werkverträge

Subunternehmervertrag (ohne Bauleistungen) Subunternehmer sind keine Arbeitnehmer! Subunternehmerverträge werden häufig in der Baubranche zwischen einem Generalunternehmer und einem Subunternehmer geschlossen. Für einen Subunternehmervertrag im Baubereich steht Ihnen das Musterformular „Bau-Subunternehmervertrag“ zur Verfügung. Der Generalunternehmer beauftragt einen Subunternehmer mit der Erfüllung eines Teils des dem Generalunternehmer selbst erteilten Auftrags. Als Generalunternehmer sollten Sie vor Aufnahme von Vertragsverhandlungen mit einem Subunternehmer mit Ihrem Auftraggeber klären, ob Sie einen Subunternehmer überhaupt beauftragen dürfen. In diesem Vertragsmuster soll der Generalunternehmer als Auftraggeber und der Subunternehmer als Auftragnehmer bezeichnet werden. Subunternehmerverträge können in Form von Dienst- oder Werkverträgen abgeschlossen werden. Bei einem Dienstvertrag wird der Auftragnehmer zur Leistung der versprochenen Dienste, z. B. Beratungsleistung, verpflichtet. Der Vergütungsanspruch wird nach durchgeführter Beratung fällig. Bei einem Werkvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Erbringung eines bestimmten Erfolges, z. B. Erstellung eines Vertrages. Erst nach Erstellung des Vertrages entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers besteht der Vergütungsanspruch. Sie sollten daher besondere Sorgfalt auf die Formulierung von Art und Umfang des Auftrags legen! Dieses Vertragsmuster regelt die Leistungen eines Subunternehmers in Form eines Dienstvertrages. Der Mustervertrag ist in Microsoft Word geschrieben und kann jederzeit von Ihnen auf Ihre eigenen Bedürfnisse angepasst werden.

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Preis: 9.90 EUR (zzgl. Versand: 0.00)

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