Webdesignvertrag

Webdesignvertrag

20. Januar 2012 Werkverträge

Webdesignvertrag Der Auftrag zur Erstellung einer Internetseite oder zur Überarbeitung einer bereits vorhandenen Seite ist ein Werkvertrag. Bei einem Werkvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Erbringung eines bestimmten Erfolges, z. B. Erstellung eines Softwareprogramms. Erst nach Erstellung des Vertrages entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers besteht der Vergütungsanspruch. Sie sollten daher besondere Sorgfalt auf die Formulierung von Art und Umfang des Auftrags legen! Der Mustervertrag ist in Microsoft Word geschrieben und kann jederzeit von Ihnen auf Ihre eigenen Bedürfnisse angepasst werden.

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Preis: 9.90 EUR (zzgl. Versand: 0.00)

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